Recht & Regulierung

Im Überblick: Die wichtigsten (Immobilien-) Änderungen in 2023

Lesedauer: 2 Minuten

Seit Beginn des Jahres 2023 haben sich für Vermieter, Immobilieneigentümer und Bauherren einige Änderungen ergeben. Hier die nach unserer Meinung Wichtigsten:

Die Abgabefrist für die Grundsteuerfeststellungserklärung:

ACHTUNG und WICHTIG: Am 31 Januar 2023 endet für die digitale Grundsteuerfeststellungserklärung die Abgabefrist durch alle Immobilieneigentümer.

Verschenken und Vererben: Mehrbelastungen

Aus dem Jahressteuergesetz von 2022 ergibt sich seit Jahresbeginn 2023 eine Verteuerung bei der Erbschaft von Immobilien.

Der lineare AfA-Satz wird erhöht:

Am 1. Januar wurde der lineare Abschreibungssatz für Wohngebäude von 2% auf 3% erhöht.

Die Gaspreisbremse:

Zwischen dem 1. März 2023 und dem 30. April 2024 wird ein Preisdeckel für Gas und Fernwärme in Kraft treten, der auf 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs basiert. Es wird angestrebt, den Preisdeckel rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen.

Energetische Erhöhung des Neubaustandarts:

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2023), das höhere Anforderungen an die Energieeffizienz bei Neubauten festlegt ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Als Folge davon müssen alle Neubauten, im Gegensatz zu dem bisher geltenden Standard EH75, jetzt den höheren Standard EH55 erfüllen.

Hinweis, Stand August 2026: Das Gebäudeenergiegesetz heißt seit dem 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz. Die zwischenzeitlich eingeführte 65-Prozent-Regel für neue Heizungen und das Betriebsverbot für alte Heizkessel wurden mit der Neufassung gestrichen. Was das für Verkäufer bedeutet, steht auf unserer Seite Haus verkaufen.

Photovoltaikanlagen und deren Besteuerung:

Einfacher gestaltet wird die Versteuerung von kleinen Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kW.

Die Verteilung der CO2-Abgabe zwischen Mietern und Vermietern:

Die aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) resultierenden CO2-Kosten werden seit dem 1. Januar bei Wohngebäuden nicht länger allein von den Mietern getragen. Stattdessen werden die Kosten auf Vermieter und Mieter aufgeteilt, basierend auf dem CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr.

Zertifizierung des WEG-Verwalters:

Ab dem 1. Dezember 2023 (ursprünglich geplant für den 1. Dezember 2022) haben Wohnungseigentümer das Recht, die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zu verlangen. Der Verwalter muss in diesem Fall entweder einen Sachkundenachweis vorlegen oder nachweisen, dass er durch entsprechende Ausbildung und Qualifizierung den Anforderungen eines zertifizierten Verwalters entspricht.

Der hydraulische Abgleich bei Gaszentralheizungen:

Ein hydraulischer Abgleich ist bei Gaszentralheizungssystemen in Nichtwohngebäuden mit einer Fläche von mehr als 1.000 Quadratmetern Heizfläche und in Gebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten bis zum 30. September 2023 erforderlich. Wohngebäude mit mindestens sechs Wohnungen müssen bis zum 15. September 2024 einen hydraulischen Abgleich durchführen.

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Das sagen unsere Kunden

Vertrauen, das verbindet

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4,7
Basierend auf 65 Google-Bewertungen

Lieben Dank an Frau Distler für den spontanen Hausbesuch. Trotz der Spontanität war die Besichtigung der sehr schönen Wohung professionell, ehrlich ohne Schnickschnack, super herzlich und sehr angenehm, sodass man sich wohl gefühlt hat und sich ein Leben in Würzburg als jemand aus dem hohen Norden vorstellen konnte. Eine sehr tolle Erfahrung, danke schön.

isa E. Google-Rezension ·

Mit der Beratung und Betreuung bei der Anmietung einer Wohnung in Würzburg durch Familie Distler und ihr Team war ich außerordentlich zufrieden. Die gute Beratung zog sich vom Besichtigungstermin bis hin zu den formellen Details nach Anmietung der Wohnung.

Martin B. Google-Rezension ·

Für mich als "Immobilien-Neuling" spielt das Vertrauen in den Markler eine ganz besonders große Rolle.
Herr Distler begleitet und unterstützt mich freundlich, mit großer Kompetenz und vor allem offen und ehrlich.
Ich kann die Distler Immobilien Gruppe uneingeschränkt empfehlen.

Eva V. Google-Rezension ·

Herr Distler und sein Sohn sind wirklich sehr kompetent und haben wirklich Ahnung von Immobilien. Man merkt in den Gesprächen die langjährige Erfahrung von Herrn Distler. Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt und würde immer wieder auf angebotenen Immobilien von Herr Distler zurückgreifen. Ich hoffe auf viele weitere Immobiliengeschäfte mit der DISTLER Immobilien Gruppe.

Viki R. Google-Rezension ·

Sympathisch, bodenständig und ehrlich!

Ich kann die Distler Immobilien Gruppe absolut weiterempfehlen.

Hans-Jürgen Distler und Etienne Distler nehmen sich viel Zeit und beantworten alle Fragen, egal ob per Telefon, Mail oder bei einem persönlichen Treffen.

Ich fühle mich als Kunde wohl und freue mich auf die Weitere Zusammenarbeit!

Lukas J. Google-Rezension ·

Von der Erstbesichtigung unseres neuen Hauses bis zum Notartermin: bei Distler-Immo waren wir in guter Begleitung. Freundlichkeit, Ehrlichkeit, Geduld und Kompetenz sind die Markenzeichen. Vielen Dank an Franz-Josef Distler für alles!

Evelyn S. Google-Rezension ·

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