Fall 1, Tipps von privat
Sie haben in Ihrem Umfeld gehört, dass eine Immobilie verkauft werden soll. Der Verkäufer könnte ein Bekannter oder Verwandter sein. Oder Sie bekommen in Ihrer Nachbarschaft mit, dass jemand einen Verkauf plant? Vielleicht wohnen Sie als Mieter in einem Objekt, das ggf. seinen Eigentümer wechseln soll. In all diesen Fällen sind die richtigen Voraussetzungen geschaffen für eine Win-Win-Win-Situation. Wenn Sie als Tippgeber fungieren, erweisen Sie dem Verkäufer einen Gefallen, da er durch uns an die besten Tipps und Hilfestellungen und an einen zuverlässigen Käufer kommen kann. Sie begeistern uns, denn wir sind auf aktuelle Markt-Informationen angewiesen. Und Sie tun sich selbst einen doppelten Gefallen: Als erfolgreicher Tippgeber erweisen Sie Ihrem Bekannten / Verkäufer einen guten Dienst. Sie als Tippgeber profitieren natürlich auch – in unserem Kaufsfalle – von einer attraktiven Prämie. Rufen Sie uns an für nähere Informationen!
Fall 2, Tipps von Steuer­berater/­Rechtsanwalt
Sie sind Steuerberater oder Rechtsanwalt und wissen, dass Ihre Mandantin oder Ihr Mandant eine eigene Immobilie verkaufen möchte. Sie wissen weiterhin, dass ein entsprechend zuverlässiger, bonitätsstarker Käufer gesucht wird. Dann geben Sie bitte nicht uns diesen Tipp, sondern sprechen Sie mit Ihrer Mandantin oder dem Mandanten, dass Sie uns kennen. Stellen Sie einfach den Kontakt her und leisten Sie damit Ihren Klienten einen wertvollen Dienst.
Fall 3, Tipps von Haus­verwaltern
Hausverwalter werden oft zuerst darüber informiert, dass eine Immobilie verkauft werden soll. Das kann im persönlichen Gespräch sein, am Telefon oder zum Beispiel auf Eigentümer-Versammlungen. Häufig haben Sie nach dem Verkauf einer Immobilie das Nachsehen. Ihnen wird als Verwalter gekündigt bzw. Sie verlieren schlicht eine interessante Liegenschaft, für die Sie sich jahrelang aufgeopfert haben. Mit Ihrem Tipp an uns geben Sie nicht nur einen wertvollen Hinweis an Ihren Kunden weiter. Sie erhalten für Ihren Nachweis an uns auch eine nicht unbeträchtliche Provision von der DISTLER Immobilien Gruppe – sofern das Objekt zu unserer Philosophie passt und wir es kaufen. Durch uns haben Sie die Möglichkeit auch weiterhin als Verwalter zu arbeiten. Zudem werden wir uns auf anderer Ebene erkenntlich zeigen. Sprechen Sie uns an. Gerne auch grundsätzlich betreffend einer Kooperation.
Fall 4, Tipps von Makler & Immobilien-Profis
Sind Sie Immobilienmakler oder haben auf sonstige Art professionell mit Immobilien zu tun? Wenn Sie uns einen wertvollen Hinweis auf eine Immobilie geben, können wir gemeinsam erfolgreich sein. Wir schätzen gute Kontakte und honorieren Ihre Empfehlungen auf faire und unkomplizierte Weise. Mit unserem Konzept DISTLER & friends haben wir für Sie eine Struktur geschaffen, die mit einem guten Immobilien-Kontakt beginnt und zu einer tiefen Geschäftsfreundschaft führen kann. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihr Tipp zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit führen kann. Kontaktieren Sie uns dazu gerne direkt.
Jetzt Tipp abgeben und gemeinsam profitieren!
Ein Wort zum Prinzip ‚Tippgeber‘. Wir sind seriöse, integre und in höchstem Maße zuverlässige Geschäfts-Partner. Ihr Tipp – egal von welcher Seite er kommt – wird vertraulich und nach DSGVO behandelt. Für Einzelheiten rufen Sie uns bitte unter DISTLER Immobilien Gruppe 0931.50909 an oder senden Sie uns das folgende Kontaktformular.
Ihre persönlichen Tippgeber-Daten
Ihre Hinweise werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Anmerkung:
Die von Ihnen benannte Immobilie muss uns vor Ihrem Tipp unbekannt gewesen sein. Die Tippgeber-Prämie wird innerhalb einer Woche ausbezahlt, sobald DISTLER die Immobilie notariell selbst erworben hat und der Kauf ursächlich aufgrund Ihres Tipps zustande gekommen ist. DISTLER behält sich das Recht vor, Objekttipps ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bei mehreren Tipps zu einem Objekt, erhält nur der erste Tippgeber den Finderlohn. Dieses Angebot ist nur für Privatpersonen bestimmt. Als Tippgeber ausgeschlossen sind die Eigentümer der zum Verkauf stehenden Immobilie. Vorsorglich sowie ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass diese Offerte nicht an einen Personenkreis oder an Personen gerichtet ist, denen es standesrechtlich untersagt ist Tippgeber-Prämien zu berechnen bzw. die diesbezüglich in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu Ihren Mandanten / Kunden stehen. Natürlich freuen wir uns aus diesem Personenkreis über jeden Tipp, der ohne eine Prämie zustande kommt. Wir verweisen an dieser Stelle aber auch auf die strikte Einhaltung der Richtlinien nach der DSGVO.
Das sagen unsere Kunden über uns
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