Ein Hausverkauf ist nicht nur eine emotionale, sondern auch eine finanzielle Entscheidung – und dabei spielen Steuern beim Hausverkauf eine zentrale Rolle. Ob Sie Ihre Immobilie in Würzburg oder anderswo verkaufen möchten: Steuern bei Immobilien sind ein Thema, das Sie unbedingt im Blick behalten sollten. Denn falsche Entscheidungen können schnell teuer werden.
In diesem Artikel erfahren Sie, wann beim Verkauf einer Immobilie Steuern anfallen, wann ein Hausverkauf steuerfrei ist und welche Faktoren Ihre individuelle Steuerlast beeinflussen.
Bitte beachten Sie: In steuerlichen Fragen rund um den Immobilienverkauf reicht es nicht aus, sich auf Halbwissen oder Google-Recherchen zu verlassen. Die Steuerrechtlichen Fragen rund um Immobilien sind komplex und können bei falscher Einschätzung schnell teuer werden. Jeder Fall ist individuell – und kleine Unterschiede können große steuerliche Auswirkungen haben. Deshalb ist echtes Fachwissen gefragt. Aus diesem Grund empfehlen wir dringend, einen Fachmann oder Steuerberater zu konsultieren, der idealerweise selbst Immobilieninvestor ist oder sich auf Immobilientransaktionen spezialisiert hat. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie rechtssicher und steuerlich optimal verkaufen.
Das Wichtigste in Kürze
Steuer beim Hausverkauf - Die Spekulationssteuer
Welche Steuern fallen beim Verkauf einer Immobilie an?
1. Einkommensteuer (Spekulationssteuer)
Wie oben beschrieben, ist die Spekulationssteuer die zentrale Steuer beim Hausverkauf. Sie fällt nur an, wenn die Immobilie nicht selbst genutzt wurde und die Spekulationsfrist nicht abgelaufen ist. Es handelt sich um eine einmalige Besteuerung des Veräußerungsgewinns.
2. Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer fällt grundsätzlich beim Immobilienkauf an – in der Regel zahlt diese der Käufer. In Bayern beträgt der Satz 3,5 %, was vergleichsweise niedrig ist. In anderen Bundesländern kann der Steuersatz bis zu 6,5 % betragen, z. B. in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg oder Thüringen. Wichtig: Käufer und Verkäufer haften gesamtschuldnerisch, was bedeutet, dass das Finanzamt auch den Verkäufer in Anspruch nehmen kann, wenn der Käufer nicht zahlt.
3. Umsatzsteuer
Bei privaten Immobilienverkäufen fällt keine Umsatzsteuer an. Bei gewerblichen Verkäufen – etwa bei Verkäufen im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit – kann die Umsatzsteuer jedoch hinzukommen. Diese beträgt aktuell 19 % und ist auf den Nettoverkaufspreis zu erheben.
Die Drei-Objekt-Grenze: Ab wann gilt man als gewerblicher Grundstückshändler?
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die sogenannte Drei-Objekt-Grenze. Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien verkauft, wird in der Regel vom Finanzamt als gewerblicher Immobilienhändler eingestuft. Dann greifen andere steuerliche Vorschriften.
Wichtig: Die Drei-Objekt-Grenze ist kein festes Gesetz, sondern ein Richtwert. Schon bei weniger Verkäufen kann eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt werden – etwa wenn Planmäßigkeit, Wiederholungsabsicht oder unternehmerisches Handeln nachgewiesen wird. Ein professionelles Auftreten, gezielte Verkaufsstrategien oder das Einziehen von Renditen können ausreichen, um als gewerblich zu gelten.
Stuerfreier Verkauf von Immobilien
Ein Verkauf von Immobilien kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei erfolgen. Entscheidend ist dabei vor allem, wie lange Sie die Immobilie besessen haben und ob Sie sie selbst genutzt haben. Liegt zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre, entfällt in der Regel die Spekulationssteuer – ein klarer Vorteil für private Eigentümer. Alternativ ist ein steuerfreier Verkauf möglich, wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden davor selbst bewohnt haben. Mit der richtigen Planung können Sie so beim Verkauf Ihrer Immobilie erhebliche Steuern sparen und gleichzeitig rechtlich sicher handeln.
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Immobilienankauf auch bei Sanierungsstau oder fehlenden Unterlagen. Ankauf auch bei Herausforderungen: Ob Sanierungsstau, unvollständige Unterlagen oder besondere Eigentumsverhältnisse – wir kaufen trotzdem.
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Vertraulichkeit und Diskretion: Kein öffentlicher Verkauf, keine Online-Inserate.
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Fazit: Hausverkauf Steuern – gut geplant ist halb verkauft
Ein Immobilienverkauf ist mehr als nur ein finanzieller Deal – er kann große steuerliche Auswirkungen haben. Wer die Regeln zur Steuer beim Hausverkauf kennt, kann sich viel Geld sparen.
Wir von der DISTLER Immobilien Gruppe aus Würzburg stehen Ihnen mit jahrelanger Erfahrung als Käufer zur Seite. Egal ob Mehrfamilienhaus oder vermietete Eigentumswohnung – an uns können Sie Ihr Eigentum optimal verkaufen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema
Wann ist ein Hausverkauf steuerfrei?
Welche Steuern fallen beim Immobilienverkauf an?
Muss ich bei geerbten Immobilien Steuern zahlen?
Wie wird die Steuer beim Hausverkauf berechnet?
Was ist die Drei-Objekt-Grenze?
Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt und dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar und ersetzen diese auch nicht. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Inhalte.
Wir empfehlen ausdrücklich, vor dem Verkauf einer Immobilie einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht zu konsultieren – idealerweise mit Spezialisierung auf Immobilien. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle individuellen steuerlichen Aspekte korrekt bewertet werden.









