Immobilienpraxis Recht & Regulierung

Hausverkauf Notarkosten: Was Verkäufer wissen sollten

Lesedauer: 7 Minuten

Als Verkäufer merkt man schnell, wie stark beim Hausverkauf die Notarkosten die Planung und den Ablauf eines Immobilienverkaufs beeinflussen. Die Notargebühren beim Hausverkauf sind im GNotKG gesetzlich geregelt und orientieren sich am Kaufpreis; meist liegen Notarkosten des Hausverkaufes und Grundbuchgebühren zusammen bei rund 1,5–2,0 % des Kaufpreises.
Üblicherweise übernimmt der Käufer die Beurkundung und den größten Teil der Grundbuchkosten, während der Verkäufer häufig nur die Kosten für Löschungen, etwa einer alten Grundschuld, trägt. Dennoch gilt: Beide Parteien können rechtlich als Kostenschuldner haften, weshalb im Vertrag klar stehen sollte, wer die Notarkosten beim Hausverkauf zahlt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Notargebühren beim Hausverkauf entstehen für den Entwurf, die Beurkundung und den Vollzug des Kaufvertrags und richten sich nach dem Geschäftswert (Kaufpreis) gemäß GNotKG.

  • Insgesamt sollten Käufer und Verkäufer mit rund 1,5–2,0 % des Kaufpreises für Notar- und Grundbuchkosten rechnen, davon entfallen etwa 1,0–1,5 % auf den Notar und rund 0,5 % auf das Grundbuch.

  • Üblicherweise übernimmt der Käufer die Notarkosten, während der Verkäufer meist nur für Löschungen alter Grundschulden aufkommt. Rechtlich können jedoch mehrere Parteien als Kostenschuldner haften, insbesondere wer den Vertragsentwurf veranlasst.

  • Zur Kostenoptimierung empfiehlt es sich, ein Anderkonto nur bei Bedarf einzurichten, Unterlagen frühzeitig bereitzustellen und Löschungen zu bündeln.

  • Auch beim Hauskauf trägt in Deutschland meist der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten, inklusive Auflassungsvormerkung und Umschreibung, wobei vertragliche Abweichungen möglich sind.

Notargebühren Hausverkauf: Systematik und Einordnung

Die Notargebühren beim Hausverkauf folgen nicht dem freien Markt, sondern dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Für Verkäufer und Käufer ist wichtig: Abgerechnet wird nach dem Geschäftswert,üblicherweise dem Kaufpreis. Darin stecken Bausteine wie Entwurfs- und Beurkundungsgebühr, Vollzugsgebühr (z. B. Anträge, Einholung von Genehmigungen) und Auslagen zuzüglich Umsatzsteuer. Zusätzlich fallen grundbuchrechtliche Kosten für Auflassungsvormerkung und Eigentumsumschreibung an, die in der Praxis meist der Käufer übernimmt. Diese gesetzlich fixierte Logik macht Kosten bundesweit gut planbar.

Notarkosten Hausverkauf, typische Größenordnungen

Für den schnellen Budgetblick kalkulieren viele Käufer und Verkäufer mit rund 1,5–2,0 % des Kaufpreises für Notar plus Grundbuch. Davon entfallen häufig ~1,0–1,5 % auf den Notar (Entwurf, Beurkundung, Vollzug) und etwa ~0,5 % auf Grundbuchposten wie Vormerkung und Umschreibung. Exakte Beträge schwanken je nach Kaufpreis und ob Zusatzleistungen (z. B. Anderkonto) nötig sind. Diese Bandbreiten sind ein verlässlicher Anhalt für die Praxis.

Hausverkauf, wer zahlt den Notar? Gelebte Praxis

Die Frage „Hausverkauf, wer zahlt den Notar?“ begegnet uns in Würzburg häufig. Üblicherweise übernehmen Käufer die Notar- und Grundbuchkosten, während Verkäufer nur für Löschungen im eigenen Interesse aufkommen, zum Beispiel für eine alte Grundschuld. Nach Kostenrecht kann jedoch jede Partei, die den Notar beauftragt, etwa für den Vertragsentwurf, als Kostenschuldner herangezogen werden; mehrere Kostenschuldner haften gesamtschuldnerisch.

Aktuell beobachten wir zudem einen Trend, der in vielen Online-Coachings und Schulungen vermittelt wird: Professionelle Immobilienhändler treten als Käufer auf und versuchen, die gesamten Kaufnebenkosten auf den Verkäufer zu verlagern, um den eigenen Kaufpreis optisch zu senken. Der Hintergrund: So müssen sie weniger Eigenkapital einsetzen und können ihre Liquidität für weitere Projekte oder Investitionen frei halten. Für Banken bedeutet dieses Vorgehen allerdings, dass der Käufer einen höheren Fremdfinanzierungsanteil benötigt und damit eine geringere Eigenkapitalquote aufweist, was die Kreditsicherheit mindert und zu strengeren Finanzierungsbedingungen oder höheren Zinsen führen kann.

Um Missverständnisse und spätere Konflikte zu vermeiden, ist es daher wichtiger denn je, die interne Verteilung der Notargebühren Hausverkauf und aller Nebenkosten bereits vor den Verhandlungen klar im Kaufvertrag festzuhalten.

Kosten Notar Hausverkauf: Beispielhafte Richtwerte

Als Orientierungsrahmen:

  • 200.000 € Kaufpreis → ~3.000–4.000 € (Notar + Grundbuch)
  • 350.000 € Kaufpreis → ~5.250–7.000 €
  • 500.000 € Kaufpreis → ~7.500–10.000 €

Diese Spannbreite zeigt, wie die gebührenrechtliche Staffelung funktioniert, sie wächst mit dem Geschäftswert und deckt Entwurf, Beurkundung, Vollzug und Auslagen ab. Grundbuchposten wie Auflassungsvormerkung und Umschreibung werden zusätzlich fällig und sind in der Praxis Käufersache. Rechner von Banken oder Verbänden helfen, die eigenen Werte zu prüfen.

<>~7.500–10.000 €
KaufpreisNotar (~1,0 - 1,5 %)Grundbuch (~0,5 %)Summe grob
200.000 €2.000–3.000 €~1.000 €~3.000–4.000 €
350.000 €3.500–5.250 €~1.750 €~5.250–7.000 €
500.000 €5.000–7.500 €~2.500 €

Hausverkauf Notarkosten & Hauskauf Notarkosten

Gebührenlogik und Tabellen sind beim Hauskauf und Hausverkauf gleich, beides folgt dem GNotKG. In der Praxis liegt der Unterschied in der Verteilung: Beim Hauskauf trägt regelmäßig der Käufer Notar- und die meisten Grundbuchkosten, beim Hausverkauf kommen für den Verkäufer eher Löschkosten hinzu. Für Käufer wichtig: Die Auflassungsvormerkung und die Umschreibung sind typische Käufersachverhalte. Für Bayern gilt zusätzlich: Die Grunderwerbsteuer liegt bei 3,5 %, was die Nebenkosten im Ländervergleich spürbar dämpfen kann.

Wie setzen sich Notarkosten beim Hausverkauf konkret zusammen?

In der Rechnung tauchen regelmäßig folgende Blöcke auf: Entwurf/Beurkundung des Kaufvertrags, Vollzugsgebühr (Anträge ans Grundbuchamt, Einholen von Erklärungen und Genehmigungen), ggf. Treuhand-/Anderkonto-Abwicklung, Auslagen (Porto, Kopien) sowie Umsatzsteuer auf Notargebühren. Welche Partei den jeweiligen Teil trägt, ist einerseits gelebte Praxis (Käufer übernimmt Kaufvertragsbeurkundung), andererseits Kostenrecht: Wer die Tätigkeit veranlasst, kann Kostenschuldner sein; mehrere Kostenschuldner haften gesamtschuldnerisch. Das erklärt, warum klare Vertragsregelungen so wichtig sind.

Was kosten Notar und Grundbuchamt beim Hausverkauf?

Planen Sie gesamt etwa 1,5–2,0 % des Kaufpreises ein. Der Teil des Notars deckt Entwurf, Beratung, Beurkundung und Vollzug ab; der Teil des Grundbuchamts betrifft u. a. Auflassungsvormerkung und Umschreibung. Diese Richtwerte sind in der Praxis robust, auch wenn Sonderlagen (z. B. komplexe Rechte, Anderkonto) zu Abweichungen führen können. In Bayern bleibt daneben die Grunderwerbsteuer bei 3,5 %separat vom Gebührenkomplex.

Regionale Würzburg-Perspektive und Investorentipps

In der Region Würzburg erleben wir, dass gut vorbereitete Verkäufe die Vollzugsphase deutlich beschleunigen: Grundbuchauszüge aktuell halten, Löschungsunterlagen rechtzeitig einholen, Finanzierungsbestätigungen des Käufers sauber koordinieren. So vermeiden Sie zusätzliche Vollzugsaufwände und potenzielle Zusatzgebühren. Käuferseitig hilft eine frühzeitige Absprache mit dem Notariat, ob ein Anderkonto tatsächlich notwendig ist, oft genügt die Vormerkung als Sicherungsinstrument. Für Budgetplanung und Verhandlungssicherheit bleibt die 1,5–2,0 %-Richtschnur ein verlässlicher Anker.

Häufig gestellte Fragen zum Thema

Welche Notarkosten entstehen beim Hausverkauf?

Beim Verkauf fallen im Kern Entwurfs- und Beurkundungsgebühren für den Kaufvertrag, Vollzugsgebühren für die Abwicklung (z. B. Anträge, Einholen von Erklärungen), ggf. Treuhand-/Anderkonto-Gebühren sowie Auslagen und Umsatzsteuer an. Parallel stellt das Grundbuchamt Positionen für Auflassungsvormerkung und Eigentumsumschreibung in Rechnung. Die Höhe richtet sich nach dem Kaufpreis nach GNotKG, freie Preisverhandlungen gibt es nicht, weshalb die Beträge deutschlandweit methodisch vergleichbar sind.

Wer trägt beim Hausverkauf die Notargebühren: Käufer oder Verkäufer?

Gelebte Marktpraxis: Käufer übernehmen in der Regel die Notargebühren für Beurkundung und den Großteil der Grundbuchkosten; Verkäufer zahlen meist Löschungen im eigenen Interesse. Kostenrechtlich gilt aber: Kostenschuldner ist, wer den Notar beauftragt oder dessen Tätigkeit veranlasst; zudem haften mehrere Kostenschuldner als Gesamtschuldner. Daher ist die vertragliche Verteilung entscheidend, um klare Verhältnisse zu schaffen und Überraschungen zu vermeiden.

Wie setzen sich die Notarkosten beim Hausverkauf zusammen?

Die Notarrechnung gliedert sich in Entwurf/Beurkundung, Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer; bei besonderen Sicherungsbedürfnissen kommt Treuhand/Anderkonto hinzu. Für das Grundbuch fallen Vormerkung und Umschreibung an. Maßgeblich ist stets der Geschäftswert (Kaufpreis) gemäß GNotKG. Verkäufer sollten vor allem die Löschung alter Grundpfandrechte im Blick behalten, da diese oft ihnen zugeordnet wird; Käufer fokussieren Vormerkung, Umschreibung und ggf. Grundschuldbestellung.

Gibt es Unterschiede bei Notarkosten für Hauskauf und Hausverkauf?

Die Berechnungslogik ist gleich, weil beide Fälle dem GNotKG folgen. Der praktische Unterschied liegt in der Kostenverteilung: Beim Hauskauf trägt üblicherweise der Käufer die Notarkosten samt Grundbuchposten wie Auflassungsvormerkung und Umschreibung; beim Hausverkauf betreffen Verkäufer vor allem Löschungen im eigenen Interesse. Vertragsabweichungen sind möglich.

Was kosten Notar und Grundbuchamt beim Immobilienverkauf?

 Als grobe Planungsgröße haben sich ~1,5–2,0 % des Kaufpreises etabliert, wovon ~1,0–1,5 % auf den Notar und ~0,5 % auf das Grundbuchamt entfallen. Bei höheren Kaufpreisen steigen die Eurobeträge proportional. In Bayern kommt, getrennt davon, die Grunderwerbsteuer von 3,5 % hinzu, die im Ländervergleich niedrig ist und häufig die Gesamtnachfrage stützt. Denken Sie daran: Sonderkonstellationen (z. B. Anderkonto, komplexe Rechte) können zusätzliche Gebührenpositionen auslösen.

Hinweis: Dieser Beitrag spiegelt unsere Praxiserfahrung als Immobilieninvestoren wider und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Einzelfallbeträge erstellt das beauftragte Notariat auf Anfrage eine Kostenberechnung nach GNotKG.

Das sagen unsere Kunden

Vertrauen, das verbindet

Rückmeldungen von Käufern, Verkäufern und Mietern, gesammelt über unser Google-Unternehmensprofil.

4,7
Basierend auf 65 Google-Bewertungen

Lieben Dank an Frau Distler für den spontanen Hausbesuch. Trotz der Spontanität war die Besichtigung der sehr schönen Wohung professionell, ehrlich ohne Schnickschnack, super herzlich und sehr angenehm, sodass man sich wohl gefühlt hat und sich ein Leben in Würzburg als jemand aus dem hohen Norden vorstellen konnte. Eine sehr tolle Erfahrung, danke schön.

isa E. Google-Rezension ·

Mit der Beratung und Betreuung bei der Anmietung einer Wohnung in Würzburg durch Familie Distler und ihr Team war ich außerordentlich zufrieden. Die gute Beratung zog sich vom Besichtigungstermin bis hin zu den formellen Details nach Anmietung der Wohnung.

Martin B. Google-Rezension ·

Für mich als "Immobilien-Neuling" spielt das Vertrauen in den Markler eine ganz besonders große Rolle.
Herr Distler begleitet und unterstützt mich freundlich, mit großer Kompetenz und vor allem offen und ehrlich.
Ich kann die Distler Immobilien Gruppe uneingeschränkt empfehlen.

Eva V. Google-Rezension ·

Herr Distler und sein Sohn sind wirklich sehr kompetent und haben wirklich Ahnung von Immobilien. Man merkt in den Gesprächen die langjährige Erfahrung von Herrn Distler. Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt und würde immer wieder auf angebotenen Immobilien von Herr Distler zurückgreifen. Ich hoffe auf viele weitere Immobiliengeschäfte mit der DISTLER Immobilien Gruppe.

Viki R. Google-Rezension ·

Sympathisch, bodenständig und ehrlich!

Ich kann die Distler Immobilien Gruppe absolut weiterempfehlen.

Hans-Jürgen Distler und Etienne Distler nehmen sich viel Zeit und beantworten alle Fragen, egal ob per Telefon, Mail oder bei einem persönlichen Treffen.

Ich fühle mich als Kunde wohl und freue mich auf die Weitere Zusammenarbeit!

Lukas J. Google-Rezension ·

Von der Erstbesichtigung unseres neuen Hauses bis zum Notartermin: bei Distler-Immo waren wir in guter Begleitung. Freundlichkeit, Ehrlichkeit, Geduld und Kompetenz sind die Markenzeichen. Vielen Dank an Franz-Josef Distler für alles!

Evelyn S. Google-Rezension ·

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