Gesetzesänderungen beim Umzug seit dem 6. Juni 2025 – Wichtige Infos für Stromkunden und Immobilieneigentümer

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    Seit dem 6. Juni 2025 gilt für alle Stromkunden eine neue gesetzliche Regelung: Umzüge müssen spätestens 24 Stunden vorab beim Stromversorger gemeldet werden.
    Eine nachträgliche und rückwirkende Anmeldung ist künftig nicht mehr möglich.

    Das sollten Stromkunden und Immobilien Eigentümer beachten

    Informieren Sie Ihren Stromversorger bitte mindestens 7 Werktage vor Ihrem Ein- oder Auszug. Nur so ist gewährleistet, dass Ihr Anschluss rechtzeitig an- oder abgemeldet wird.

    Folgen einer verspäteten Meldung

    • Erfolgt Ihre Abmeldung zu spät, kann es vorkommen, dass die neuen Mieter den Strom weiterhin über Ihren Vertrag beziehen.
    • Die Stromkosten laufen dann weiterhin auf Ihren Namen.
    • Ohne Abmeldung bleibt der Stromanschluss offiziell auf Ihren Namen registriert.

    → Unser Tipp: Fotografieren Sie am Tag Ihres Auszugs den aktuellen Zählerstand und senden Sie diesen Ihrem Stromversorger zu.

    Einzug in eine neue Wohnung oder ein neues Haus

    Planen Sie den Umzug in eine neue Wohnung oder ein neues Haus? Melden Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihrem Stromanbieter an. So stellen Sie sicher, dass die Stromversorgung direkt ab dem ersten Tag funktioniert.

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    Allgemeiner Hinweis: Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird im Text das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter.

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