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Wie Hausratsversicherung und Sicherheitssysteme gekoppelt sein können

Eigentum verpflichtet. Das ist den Meisten hinreichend bewusst. Aber was an Hausratsversicherungen notwendig ist, um einem etwaigen Verlust vorzubeugen und wie sich Recht und Sicherheitssysteme verhalten bleibt häufig eine offene Frage.

Eigentum wird übertragen just in dem Moment der Schließung des Vertrags, ob mündlich oder schriftlich. Dabei ist es auch gleich, ob es sich um ein Spielzeug, ein Auto oder eben eine Immobilie handelt, die den Besitzer wechseln. Ab diesem Zeitpunkt ist die Behandlung des erworbenen Eigentums maßgeblich entscheidend für den Erhalt des Besitzes. So ist ein unachtsamer Umgang, unüberlegtes Verleihen sowie unzureichender Schutz einhergehend mit der naiven Annahme, dass ein automatischer Ersatz bei Verlust erfolgt, speziell in rechtlichen Situationen, wenig angesehen. Sicherlich sind Versicherungen an dieser Stelle eine Hilfe, allerdings nicht die Lösung. Schließlich ist es nur logisch, dass Versicherungen zu verkaufen ohne Zusicherungen zu verlangen nur wenig lukrativ ist für einen Versicherer. Hier nur als Beispiel der Verkauf einer Einbruchversicherung für ein Haus, bei dem Tag und Nacht alle Türen offen stehen. Das klingt in erster Linie skurril. Sicher ist aber, dass alles was erlaubt und möglich ist, auch getan wird. So lässt sich die rechtliche Situation auf das Motto „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ herunter reduzieren.

Schlussendlich erfolgte so eine Verknüpfung der Konzepte Eigentum und Eigentumsschutz. Ergebnis daraus ist, dass nur eigenständig gesichertes Eigentum auch wirklich eine rechtliche Absicherung erhält. So hat eben Pech gehabt, wer sein Fahrrad nicht abschließt. Das verhält sich genauso mit Hausratsversicherungen, denn eine Versicherung übernimmt nur dann Leistungen, wenn:

  • der Einbrecher sich mit einem Werkzeug oder mittels falscher Schlüssel Zugang zu Ihrer verschlossenen Wohnung verschafft hat
  • oder: der Einbrecher unbemerkt in Ihre Wohnung eingedrungen ist und sich dort versteckt hat
  • oder: der Einbrecher einen zuvor gestohlenen Schlüssel nutzt, um sich Zugang zu Ihrer Wohnung zu verschaffen.

So stellt sich für Hausbesitzer jetzt die Frage, nach einem Vergleich von Hausratsversicherung und eigenem Sicherheitssystem, etwa einer Alarmanlage. Denn die Konsequenz beider Möglichkeiten nach einem Einbruch beispielsweise ist nicht dieselbe. Der Abschluss einer Hausratsversicherung sorgt für einen weitestgehenden – häufig keinen vollständigen – Ersatz. Die Alarmanlage schützt während dessen zwar vor einem Einbruch, stellt aber sicher keinen Ersatz im Falle des Falls dar. Ein weit darüber hinausgehendes, häufig in der vorhergehenden Überlegung unterschlagenes Argument ist Folgendes: Denn nach Maslow für den Menschen von großer Wichtigkeit ist gefühlte Sicherheit. Und genau jene wird nach einem Einbruch deutlich beeinträchtigt und ist häufig auch irreversibel. So lohnt es sich in jeden Fall bereits frühzeitig, für ein geeignetes Sicherheitssystem Sorge zu tragen.