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Das müssen Hausbesitzer im Jahr 2018 wissen

Auch in diesem Jahr brachte der 1 Januar wieder zahlreiche Neuerungen mit sich. Im Folgenden stellen wir Ihnen alle für Vermieter interessanten Gesetzesänderungen vor. Bitte beachten Sie, dass unsere Inhalte aus redaktionellen Quellen aufbereitet sind und keine juristische Beratung darstellen.

  • Widerrufsrecht – Ein Bauvertrag kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Klärt der Bauunternehmer nicht über die Regelung auf verlängert sich das Widerrufsrecht um ein Jahr.
  • Baubeschreibung – Der Bauherr hat ein Recht darauf vom Bauunternehmer eine ausführliche Baubeschreibung zu erhalten. Diese muss auch einen Fertigstellungstermin, mindestens aber die Dauer der Bauleistung enthalten.
  • Einbehalt von Zahlungen vor der Abnahme – Abschlagszahlungen dürfen bis zur Abnahme höchstens 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung betragen.
  • Planungsunterlagen  – Der Bauunternehmer ist verpflichtet dem Bauherrn alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die dieser für die Behörden  braucht.
  • Bauvertrag in Textform – Ein Vertragsabschluss via Handschlag ist künftig nicht mehr möglich, die Textform ist zwingend!

Datenschutz & Verjährungspflicht

Bereits bei vielen bekannt und gefürchtet ist die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung), welche am 25. Mai in Kraft trat. Mieter betrifft die Neuregelung etwa bei der Selbstauskunft des Mieters: Hier dürfen nicht ohne Weiteres Daten erhoben werden. Maßgebend ist da die Zeit, die fehlt, bis der Mietvertrag wirklich abgeschlossen ist.

Weiter tritt eine Regelung auf einen BGH-Entschluss vom vergangenen November in Kraft, nach der entschieden wurde, dass kein Vermieter mehr nah 10 Monaten Schaden geltend machen kann.

Außerdem interessant:

Weiter hoch im Kurs bleibt das Thema Mietpreisbremse. So meldete das Landgericht Berlin kürzlich Zweifel an der Rechtmäßigkeit an. Verständlich ist, dass einige Bundesländer die Mietpreisbremse gerne wieder abschaffen würden, nicht zuletzt auch, weil die Wirkung des Beschlusses kaum spürbar ist.